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Cybercrime und Strafrecht in der Informations- und Kommunikationstechnik
Zum WerkDie strafrechtliche Auseinandersetzung mit dem Cybercrime bedarf im besonderen Maße der Beschreibung seiner Formen und Entwicklungen sowie die Betrachtung der szenetypischen Besonderheiten einschließlich ihres Jargons. Darüber hinaus müssen die technischen Abläufe beim Betrieb informationstechnischer Systeme und die Mechanismen, mit denen sie im Netzbetrieb zusammenwirken, plastisch erklärt werden. Dies geschieht mittels komplexer Abbildungen und eines Glossars im Anhang. Behandelt werden ...

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